Eine Abdichtungs­mass­nahme der Doppelwand – Die "Weisse Wanne": Abdichtung des Ortbetonkerns

Abdichtung des Ortbetonkerns
"Weiße Wanne"
links: Horizontale Fugen; Anschluss Bodenplatte zur Wand
rechts: Vertikale Fugen; Stoß- und Eckfugen der Wände​

Als „Weiße Wanne“ werden Keller aus wasserundurchlässigem Beton unter Fachleuten bezeichnet.

Der Beton übernimmt bei diesen „Weißen Wannen“ die tragende und abdichtende Aufgabe. Weitere Abdichtungen sind bei dieser Konstruktion nicht erforderlich. Warum diese Bausausführungen sehr häufig eingesetzt werden, ist schnell erklärt. Diese Bauausführung spart erhebliche Baukosten ein, bietet einen hohen Grad an Sicherheit und ist auch bei ungünstigen Witterungen ausführbar. Voraussetzung ist eine detaillierte und richtige Planung. Eine einfache Kon­struktion gewährleistet zudem dichte Bauteile auch bei hohem Wasserdruck. Die vorgeschriebene günstige Zusammen­setzung des Betons und eine sorgfältige Verarbeitung auf der Baustelle zählen ebenfalls zu den Voraussetzungen. Die wenigen Arbeitsgänge beim eigentlichen Betonieren machen die Abdichtungsmaßnahmen einfach.

Weiße und schwarze Wanne
"Weiße Wanne" (links) gegenüber einer "Schwarzen Wanne" (rechts)

Anforderungen an die "Weiße Wanne"

1. Bauteildicken

Die Mindestdicken der Doppelwand und der Bodenplatte nach WU-Richtlinie betragen:

Doppelwand
Bodenplatte
Beanspruchungsklasse 1
240 mm
250 mm
Beanspruchungsklasse 2
200 mm
150 mm

Die statisch erforderlichen Dicken können von den Mindestdicken abweichen.

Der Baugrund ist vor dem Verlegen der Stahleinlagen mit einer mindestens 5 cm dicken Betonschicht als Sauberkeits­schicht abzudecken.

2. Fugen in der Sohlplatte

Betoniert wird im Regelfall in einem Arbeitsgang.
Alle Grundrisse erfordern eine sorgfältige Planung und Überprüfung. Sollten Fugen erforderlich werden, muss die Fugenabdichtung an die Fugen­sicherung zwischen Sohlplatte und Wand anschließen und mit dieser verträglich sein.

3. Bewehrung der Sohlplatte

Die Sohlplatte muss eine Bewehrung nach DIN 1045 Abschnitt 17.6.2 und einem darauf aufbauenden Bemessungsverfahren aufweisen.
Die obere Sohlplattenbewehrung sollte nur bis zur Mitte der Außenwand reichen, damit sie den Einbau von Fugenbändern nicht behindert.

4. Abdichtung von Fugen

Die Fugen der Kellerwände müssen genauso dicht sein wie die Bauteile selbst. Es müssen deshalb Fugen­dichtungen Verwendung finden, die ein geschlossenes System bilden.

Anforderungen an Fugenbänder sowie an ihren Einsatz sind in DIN 18441-1, DIN 18541-2, DIN 7865-1, DIN 7865-2 und DIN 18197 geregelt. Bei nicht genormten Fugendichtungen sind die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse zu beachten. Eine Mischung verschiedener Abdichtungssysteme ist im Allgemeinen nicht zugelassen.

Diese müssen insbesondere Angaben zur Eignung für den vorgesehenen An­wendungs­bereich, zur baustellen­gerechten Handhabung und zur Dauer­haftigkeit enthalten. Stoßfugen von Fertigteilen und Sollrissfugen in Wänden sind mit geeigneten Abdichtungen zu versehen.

5. Abdichtung des Ortbetons

Die Abdichtung des Ortbetons geschieht in zwei getrennten Arbeitsgängen:

Einbau einer geeigneten Abdichtung für die Fuge Sohlplatte/Wand vor dem Aufstellen der Wandelemente. Einbau der lotrechten Fugenabdichtung nach der Montage und vor dem Einbringen des Ortbetons.

6. Waagrechte und lotrechte Fugen mit Fugenbändern

Die Abdichtung der Fugen erfolgt mit Fugenbändern, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen, wobei die senkrechten Stoßfugen der Doppelwand als Sollbruchstellen ausgebildet sind. Verschiedene Ausführungen von Produkten mit bauaufsichtlicher Zulassung als System haben sich seit Jahren bewährt.

Eine davon, das System Pentaflex, stellt sich auf den nächsten Seiten vor. Darüber hinaus haben sich Bauweisen mit Dichtungsrohren oder Fugenblechen ebenfalls seit langem durchgesetzt.

7. Eckausbildung mit Fugenbändern

Vorgefertigte Sollbruchelemente für Eckstoßstellen, zum Einbau auf der Baustelle, haben sich ebenfalls hervorragend bewährt.

8. Lagerung, Einbau von Fugendichtungen

Fugendichtungen müssen so gelagert und eingebaut und gegen mechanische Beschädigungen geschützt werden, dass ihre Funktion sichergestellt ist.

Fugenbänder sind nach DIN 18197 zu handhaben und zu verbinden.

9. Einbau von Doppelwand-Elementen

Alle Elementwände müssen bei Anlieferung augenscheinlich auf Beschädigungen und offensichtliche Fehler oder Mängel überprüft werden.

Elementwände sind so zu montieren, dass sie nicht beschädigt werden. Wenn bei der Montage Risse entstehen, sind sie durch Abdichtungsmaßnahmen zu schließen.
Elementwände müssen im Berecht der Arbeitsfuge Bodenplatte/Wand mindestens 3 cm hoch aufgeständert werden.

10. Betonzusammensetzung

Grundsätzlich sind für wasserundurchlässigen Beton die Bedingungen der DIN 1045 zu beachten. Bauwerke aus wasserundurchlässigem Beton, an die besondere Anforderungen gestellt werden, sollten unter den Bedingungen für Beton B II mit Eigen­überwachung und Fremd­überwachung nach DIN 1084 errichtet werden.

Grundsätzlich muss im Bereich der Anschlussfuge Sohlplatte/Wand eine Anschlussmischung (Größtkorn 8 mm) verwendet werden, um einen fehlstellenfreien Betoneinbau am Fußpunkt von Wänden zu garantieren.

11. Anforderungen an wasserundurchlässigen Beton

Die Anforderungen an Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (wasser­un­durchlässiger Beton) richten sich nach DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 und den für das Bauteil zutreffenden Expositionsklassen.
Weitere Anforderungen an den Beton sind, je nach Beanspruchungsklasse, in der WU-Richtlinie beschrieben. Bei Beanspruchungsklasse 1 (drückend­es und nicht-drückendes Wasser, zeitweise aufstauendes Sickerwasser) unterliegt der Beton der Überwachungsklasse ÜK2.

12. Anlieferung, Einbau und Verdichten des Betons

Es muss sichergestellt werden, dass frisch in frisch betoniert wird. Der Beton muss ohne Entmischung eingebaut und vollständig verdichtet werden. Die Doppelwand-Elemente müssen vor dem Betonieren auf der Innenseite vorgenässt werden, die Fuge muss gereinigt und staubfrei sein. 

Zuerst muss mit einer Anschlussmischung (Größtkorn 8 mm) bis auf 30 cm Höhe betoniert werden. Dann kann der Rest der Wand auf die volle Höhe ausbetoniert werden. Dabei ist auf die Betoniergeschwindigkeit zu achten. Diese hängt von der Betonkonsistenz und der Konstruktion ab und wird vom Herstellerwerk vorgegeben. 

Bei lagenweisem Einbau des Betons müssen die einzelnen Lagen beim Verdichten miteinander „vernadelt“ werden. Bei Wänden muss zusätzlich die oberste Lage nachverdichtet werden.

13. Dichten von Rissen und Instandsetzung von Fehlstellen

Bei Überschreitung von festgelegten Rissbreiten sind die vorgesehenen Abdichtungskonzepte anzuwenden.

14. Bauwerksbeurteilung

Spätestens vor dem Verfüllen der Baugrube muss das Vorhandensein von Rissen erfasst werden.

Nach dem Ergebnis sind die erforderlichen Maßnahmen zum nachträglichen Abdichten zu planen und durchzuführen. Eine weitere Beurteilung des Bauwerks erfolgt beim Eintreten der entwurfs­mäßigen Beanspruchung, spätestens jedoch bei Abnahme.

15. Wasserseitige Dichtungsmaßnahmen

Risse und undichte Fugen, die bereits vor dem Verfüllen des Arbeitsraumes vorhanden sind, dürfen durch wasser­seitige Abdichtungsmaßnahmen streifenförmig gedichtet werden. Für das Dichtungssystem muss die Ge­brauchstauglichkeit nachgewiesen werden.

Soweit für das jeweilige Dichtsystem verlangt, sind die abgedichteten Stellen vor dem Verfüllen gegen mechanische Beschädigungen zu sichern.

16. Füllen von Rissen und undichten Fugen

Das Füllen von Rissen und undichten Fugen erfolgt durch Injektion mit abdichtenden Stoffen nach der DAfStb-Richtlinie „Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ Teil 2, Abschnitt 6.

17. Instandsetzung von Fehlstellen

Die Instandsetzung von Fehlstellen erfolgt nach der DAfStb-Richtlinie „Richtlinie für Schutz und Instand­setzung von Betonbauteilen“.

18. Anwendungsgrenzen

Beton ist kein absolut dichter Stoff. Durch Diffusion und kapillare Wasserwanderung kann Wasser von außen ins Bauwerksinnere dringen, auch wenn der Beton sachgerecht wasserundurchlässig hergestellt ist.

Insoweit sollte jeder Planer vor der jeweiligen Bauausführung die Nutzungsart und die Anwendung von vornherein festschreiben. Damit keine feuchten Innenflächen im Sinne von kondensierendem Wasser auftreten, sind z.B. eine Wärmedämmung nach DIN 4108 oder sonstige Maßnahmen festzulegen.

Es ist grundsätzlich unbedenklich, wenn ein Luftaustausch an Fußböden und Wänden erfolgen kann. Völlig unproblematisch sind unbekleidete oder hinterlüftete Innenflächen. Im Allgemeinen gilt, die Innenflächen sollten nicht diffusionsdichter als der Beton sein.

19. Zusammenfassung

Beim Einsatz von „Weißen Wannen“ handelt es sich um eine besondere Konstruktionsart nach DIN 1045. Dabei übernimmt der Beton sowohl die tragende als auch die abdichtende Funktion. Dies ergibt eine einfache, überschaubare Baukonstruktion.

„Weiße Wannen“ bieten ein hohes Maß an Sicherheit, erfordern wenig Aufwand und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

Weitere Möglichkeiten der

Abdichtung

Neben der Abdichtung des Ortbetonkerns gibt es noch andere Abdichtungsmöglichkeiten.

Klicken Sie für mehr Informationen dazu einfach auf das gewünschte Feld:

Abdichtung der
äußeren Elementfugen

Abdichtung der
gesamten Außenflächen

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