Eine Abdichtungs­massnahme der Doppelwand: Abdichtung der äußeren Elementfugen

Bei der Ausführung von Abdichtungs­maßnahmen sind grundsätzlich die DIN 18195, Teil 1 bis 6 – Ausgabe 2000-08 und die „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdbe­rührter Bauteile mit kunststoff­modifizierten Bitumenbeschichtungen“ Stand Juli 1997 zu beachten.
Abdichtung äußeren Elementfugen
links: Horizontale Fugen; Anschluss Bodenplatte zur Wand
rechts: Vertikale Fugen; Stoß- und Eckfugen der Wände

Ablauf dieser Abdichtungs­maßnahme

1. Lastfälle

Vor der Ausführung der Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumenbeschichtungen ist der Lastfall (siehe Abbildung) vom Planer eindeutig vorzugeben.

Die Ausführung der Abdichtung je nach Lastfall erfolgt in Abhängigkeit der Wasserbeanspruchung. Mit welcher Abdichtungsart die jeweiligen Lastfälle auszuführen sind, ist vom Planer vorzugeben.

Lastfall bei Abdichtung mit kunstmodifizierten Bitumenbeschichtungen
Lastfall bei Abdichtung mit kunstmodifizierten Bitumenbeschichtungen

2. Vorarbeiten bei allen Lastfällen

Zunächst ist bei den waagrechten Fugen zu kontrollieren, ob der Zwischenraum zwischen Sohlplatte und Unterkante äußere Fertigplatten beim Betonieren dicht ausgefüllt wurde. Lose Betonteile sind zu entfernen, Fehlstellen mit Zementmörtel zu ergänzen.

Dies gilt ebenfalls für die Stoßfugen, diese sind von losen Betonteilen zu befreien, zu reinigen und vorzunässen.

3. Waagrechte Fugenausbildung

Der Eckbereich für eine Kehlenausrundung ist mit einem Dichtschlämmeauftrag zu versehen, auf der Sohlplatte 10 cm breit und an den Wänden 10 cm hoch. Danach ist die Kehlenausbildung mit Zement oder Sperrmörtel herzustellen. Der Mörtel muss einem flächigen Übergang zwischen Wand und Sohlplatte sicherstellen. Im Regelfall wird der Sperrmörtel „frisch in frisch“ in die Schlämme eingezogen und z.B. bei nicht-drückendem Wasser eine 2. Schicht von Unterkante Stahlbetonsohle bis 20 cm hoch aufgebracht. Die Mindest­trocken­schichtdicke von 3 mm ist einzuhalten.

Bei dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser ist in die Kehlen und Kanten ein Glas­seidengewebe einzuarbeiten. Die Mindesttrockenschichtdicke von 4 mm ist dann einzuhalten.

4. Lotrechte Fugenausbildung

Der Bereich links und rechts neben den Stoßfugen ist je 10 cm breit mit einem Dichtungsschlämmauftrag zu versehen. Danach ist die Stoßfuge flächenbündig mit Zementmörtel oder Sperrmörtel zu verschließen. Es folgen mindestens zwei Schlämmungsaufträge mit flexibler Dichtungsschlämme.

Der Dichtungsschlämmauftrag erfolgt durch Spritzen, Streichen oder Spachteln mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 3mm.

Bei dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser ist in den 2. Auftrag ein Glasseidengewebe einzuarbeiten. Hier ist dann auch eine Mindesttrockenschichtdicke von 4 mm einzuhalten.

Weitere Möglichkeiten der

Abdichtung

Neben der Abdichtung der äußeren Elementfugen gibt es noch andere Abdichtungsmöglichkeiten.

Klicken Sie für mehr Informationen dazu einfach auf das gewünschte Feld:

Abdichtung
des Ortbetonkerns

Abdichtung der
gesamten Außenflächen

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