* Die Mindestdicke kann unter bestimmten Voraussetzungen - Beton w/z Wert < 0,55 und Größtkorn von 16mm auch in 25cm Dicke ausgeführt werden (Anfrage jeweils beim Herstellwerk).
** In Ausnahmefällen ab 5cm Mindestdicke (Anfrage jeweils beim Herstellwerk).
Der Baugrund ist vor dem Verlegen der Stahleinlagen mit einer mindestens 5 cm dicken Betonschicht als Sauberkeitsschicht abzudecken. DIN 1045 Abschnitt 13.1.6.)
Fugen in der Sohlplatte
Betoniert wird im Regelfall in einem Arbeitsgang.
Alle Grundrisse erfordern eine sorgfältige Planung und Überprüfung. Sollten Fugen erforderlich werden, muss die Fugenabdichtung an die Fugensicherung zwischen Sohlplatte und Wand anschließen und mit dieser verträglich sein.
Bewehrung der Sohlplatte
Die Sohlplatte muss eine Bewehrung nach DIN 1045 Abschnitt 17.6.2 und einem darauf aufbauenden Bemessungsverfahren aufweisen.
Die obere Sohlplattenbewerhrung sollte nur bis zur Mitte der Außenwand reichen, damit sie den Einbau von Fugenbändern nicht behindert.
Abdichtung von Fugen
Die Fugen der Kellerwände müssen genauso dicht sein wie die Bauteile selbst. Es müssen deshalb Fugendichtungen Verwendung finden, die ein geschlossenes System bilden.
Anforderungen an Fugenbänder sowie an ihren Einsatz sind in DIN 18441-1, DIN 18541-2,, DIN 7865-1, DIN 7865-2 und DIN 18197 geregelt. Bei nicht genormten Fugendichtungen sind die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse zu beachten. Diese müssen insbesondere Angaben zur Eignung für den vorgesehenen Anwendungsbereiich, zur baustellengerechten Handhabung und zur Dauerhaftigkeit enthalten. Stoßfugen von Fertigteilen und Sollrissfugen in Wänden sind mit geeigeneten Abdichtungen zu versehen.
Abdichtung des Ortbetons
Die Abdichtung des Ortbetons geschieht in zwei getrennten Arbeitsgängen:
Einbau einer geeigneten Abdichtung für die Fuge Sohlplatte/Wand vor dem Aufstellen der Wandelemente. Einbau der lotrechten Fugenabdichtung nach der Montage und vor dem Einbringen des Ortbetons.
Waagrechte und lotrechte Fugen mit Fugenbändern
Die Abdichtung der Fugen erfolgt mit Fugenbändern, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen, wobei die senkrechten Stoßfungen der Doppelwand als Sollbruchstellen ausgebildet sind. Verschiedene Ausführungen von Produkten mit bauaufsichtlicher Zulassung als System haben sich seit Jahren bewährt. Eine davon, das System Pentaflex, stellt sich auf den nächsten Seiten vor. Darüber hinaus haben sich Bauweisen mit Dichtungsrohren oder Fugenblechen ebenfalls seit langem durchgesetzt.
Eckausbildung mit Fugenbändern
Vorgefertigte Sollbruchelemente für Eckstoßstellen, zum Einbau auf der Baustelle, haben sich ebenfalls hervorragend bewährt.
Lagerung, Einbau von Fugendichtungen
Fugendichtungen müssen so gelagert und eingebaut und gegen mechanische Beschädigungen geschützt werden, dass ihre Funktion sichergestellt ist.
Fugenbänder sind nach DIN 18197 zu handhaben und zu verbinden.
Einbau von Doppelwand-Elementen
Alle Elementwände müssen bei Anlieferung augenscheinlich auf Beschädigungen und offensichtliche Fehler oder Mängel überprüft werden.
Elementwände sind so zu montieren, dass sie nicht beschädigt werden. Wenn bei der Montage Risse entstehen, sind sie durch Abdichtungsmaßnahmen zu schließen.
Elementwände müssen im Berecht der Arbeitsfuge Bodenplatte/Wand mindestens 3cm hoch aufgeständert werden.
Betonzusammensetzung
Grundsätzlich sind für wasserundurchlässigen Beton die Bedingungen der DIN 1045 zu beachten. Bauwerke aus wasserundurchlässigem Beton, an die besondere Anforderungen gestellt werden, sollten unter den Bedingungen für Beton B II mit Eigenüberwachung und Fremdüberwachung nach DIN 1084 errichtet werden.
Grundsätzlich muss im Bereich der Anschlussfuge Sohlplatte/Wand eine Anschlussmischung (Größtkorn 8mm) verwendet werden, um einen fehlstellenfreien Betoneinbau am Fußpunkt von Wänden zu garantieren.
Anforderungen an wasserundurchlässigen Beton
Die Anforderungen an Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (wasserundurchlässiger Beton) richten sich nach DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 und den für das Bauteil zutreffenden Expositionsklassen.
Weitergehende Anforderungen sind in Abschnitt 8 und ggf. in den Teilen der Richtlinie für spezielle Bauwerke enthalten. Der äquivalente Wasserzementwert (w/z)eq darf 0,60 nicht überschreiten und der Mindestzementgehalt muss 280 kg/m³ betragen (270 kg/m³ bei Anrechnung von Flugasche); bei Bauteildicken > 40cm muss (w/z)eq < oder = 0,70 sein.
Der Beton muss schwindarm sein (<290 l/m³) Zementleimgehalt).
Die Konsistenz muss F3 oder weicher sein.
Anlieferung, Einbau und Verdichten des Betons
Es muss sichergestellt werden, dass frisch in frisch betoniert wird. Der Beton muss ohne Entmischung eingebaut und vollständig verdichtet werden. Die Doppelwand-Elemente müssen vor dem Betonieren auf der Innenseite vorgenässt werden.
Dei lagenweisem Einbau des Betons müssen die einzelnen Lagen beim Verdichten miteinander "vernadelt" werden. Bei Wänden muss zusätzlich die oberste Lage nachverdichtet werden.
Dichten von Rissen und Instandsetzung von Fehlstellen
Bei Überschreitung von festgelegten Rissbreiten sind die vorgesehenen Abdichtungskonzepte anzuwenden.
Bauwerksbeurteilung
Spätestens vor dem Verfüllen der Baugrube muss das Vorhandensein von Rissen erfasst werden.
Nach dem Ergebnis sind die erforderlichen Maßnahmen zum nachträglichen Abdichten zu planen und durchzuführen.
Eine weitere Beurteilung des Bauwerks erfolgt beim Eintreten der entwurfsmäßigen Beanspruchung, spätestens jedoch bei Abnahme.
Wasserseitige Dichtungsmaßnahmen
Risse und undichte Fugen , die bereits vor dem Verfüllen des Arbeitsraumes vorhanden sind, dürfen durch wasserseitige Abdichtungsmaßnahmen streifenförmig gedichtet werden. Für das Dichtungssystem muss die Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen werden.
Soweit für das jeweilige Dichtsystem verlangt, sind die abgedichteten Stellen vor dem Verfüllen gegen mechanische Beschädigungen zu sichern.
Füllen von Rissen und undichten Fugen
Das Füllen von Rissen und undichten Fugen erfolt durch Injektion mit abdichtenden Stoffen nach der DAfStb-Richtlinie "Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" Teil 2, Abschnitt 6.
Instandsetzung von Fehlstellen
Die Instandsetzung von Fehlstellen erfolgt nach der DAfStb-Richtlinie "Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen".
Anwendungsgrenzen
Beton ist kein absolut dichter Stoff. Durch Diffusion und kapillare Wasserwanderung kann Wasser von außen ins Bauwerksinnere dringen, auch wenn der Beton sachgerecht wasserundurchlässig hergestellt ist.
Insoweit sollte jeder Planer vor der jeweiligen Bauausführung die Nutzungsart und die Anwendung von vornherein festschreiben. Damit keine feuchten Innenflächen im Sinne von kondensierendem Wasser auftreten, sind z.B. eine Wärmedämmung nach DIN 4108 oder sonstige Maßnahmen festzulegen.
Es ist grundsätzlich unbedenklich, wenn ein Luftaustausch an Fußböden und Wänden erfolgen kann. Völlig unproblematisch sind unbekleidete oder hinterlüftete Innenflächen. Im Allgemeinen gilt, die Innenflächen sollten nicht diffusionsdichter als der Beton sein.
Zusammenfassung
Beim Einsatz von "Weißen Wannen" handelt es sich um eine besondere Konstruktionsart nach DIN 1045. Dabei übernimmt der Beton sowohl die tragende als auch die abdichtende Funktion.
Dies ergibt eine einfache, überschaubare Baukonstruktion.
"Weiße Wannen" bieten ein hohes Maß an Sicherheit, erfordern wenig Aufwand und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.