Qualitätsgemeinschaft Doppelwand
Qualitätsgemeinschaft Doppelwand
Kontakt Sitemap Bitte verwenden Sie die Druckfunktion im Browser
Qualitätsgemeinschaft Doppelwand

II. Ausführung mit Abdichten der äußeren Elementfugen


Bei der Ausführung von Abdichtungsmaßnahmen sind grundsätzlich die DIN 18195, Teil 1 bis 6 - Ausgabe 2000-08 und die "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumenbeschichtungen" Stand Juli 1997 zu beachten.

Lastfälle
Vor der Asuführung der Abdichtung mit kuststoffmodifizierten Bitumenbeschichtungen ist der Lastfall (siehe Bild) vom Planer eindeutig vorzugeben.
Die Ausführung der Abdichtung je nach Lastfall erfolgt in Abhängigkeit der Wasserbeanspruchung.
Mit welcher Abdichtungsart die jeweiligen Lastfälle auszuführen sind, ist vom Planer vorzugeben.

Vorarbeiten bei allen Lastfällen
Zunächst ist bei den waagrechten Fugen zu kontrollieren, ob der Zwischenraum zwischen Sohlplatte und Unterkante äußere Fertigplatten beim Betonieren dicht ausgefüllt wurde. Lose Betonteile sind zu entfernen, Fehlstellen mit Zementmörtel zu ergänzen.
Dies gilt ebenfalls für die Stoßfugen, diese sind von losen Betonteilen zu befreien, zu reinigen und vorzunässen.

Waagrechte Fugenausbildung
Der Eckbereich für eine Kehlenausrundung ist mit einem Dichtschlämmeauftrag zu versehen, auf der Sohlplatte 10 cm breit und an den Wänden 10 cm hoch. Danach ist die Kehlenausbildung mit Zement oder Sperrmörtel herzustellen. Der Mörtel muss einem flächigem Übergang zwischen Wand und Sohlplatte sicherstellen. Im Regelfall wird der Sperrmörtel "frisch in frisch" in die Schlämme eingezigen und z.B. bei nichtdrückendem Wasser eine 2. Schicht von Unterkante Stahlbetonsohle bis 20 cm hoch aufgebracht. Die Mindesttrockenschichtdicke von 3 mm ist einzuhalten.
Bei dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser ist in die Kehlen und Kanten ein Glasseidengewebe einzuarbeiten. Die Mindesttrockenschichtdicke von 4 mm ist dann einzuhalten.

Lotrechte Fugenausbildung
Der Bereich links und rechts neben den Stoßfugen ist je 10 cm breit mit einem Dichtungsschlämmauftrag zu versehen. Danach ist die Stoßfuge flächenbündig mit Zementmörtel oder Sperrmörtel zu verschließen. Es folgen mindestens zwei Schlämmungsaufträge mit flexibler Dichtungsschlämme.
Der Dichtungsschlämmauftrag erfolgt durch Spritzen, Streichen oder Spachteln mit einer Mindesttrockenschichtdicke von 3mm.
Bei dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser ist in den 2. Auftrag ein Glasseidengewebe einzuarbeiten. Hier ist dann auch eine Mindesttrockenschichtdicke von 4 mm einzuhalten.

Alternative Abdichtungsmaßnahmen der Doppelwand:


I. Abdichtung des Ortbetonkerns »Weiße Wanne«
II. Abdichtung der äußeren Elementfugen
III. Abdichtung der gesamten Außenflächen »Schwarze Wanne«

© Qualitätsgemeinschaft Doppelwand Bayern · Hauptstraße 16 · 83536 Gars am Inn
Tel. 098 33 - 37 2004 · Fax 098 33 - 98 76 552