Brandschutz![]() AllgemeinesFür den vorbeugenden Brandschutz gelten für die Doppelwände die gleichen Regelungen wie für reine Ortbetonwände. VorschriftenDer Brandschutz für Wände und auch für andere Bauteile ist in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt (z.B. feuerbeständige Ausführung). Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Begriffe und KlassifizierungenBaustoffe und Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten in unterschiedliche Baustoff- bzw. Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Parallel dazu gibt es die bauaufsichlichen Benennungen nach den jeweiligen Landesbauordnungen:
Im Teil 2 der DIN 4102 wird die Einteilung geregelt. Entsprechend der Widerstandsdauer gegenüber einer "genormten Brandentwicklung" werden fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden. Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102, Teil 2![]()
![]() WandartenGrundsätzlich wird beim Brandschutz zwischen nichttragenden und tragenden Wänden unterschieden. Die Begriffe tragend unt nichttragend entsprechen in der Definition der DIN 1045, Abschnitt 25.5.I. BrandwändeBrandwände sind Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten. Wanddicke d Achsabstand u Schlankheit hs/d KomplextrennwändeKomplextrennwände sind bauliche Trennungen nach den Richtlinien der Feuerversicherungen und haben deshalb auch versicherungstechnische Bedeutung. Sie unterteilen Gebäude oder Gebäudegruppen in einzelne Komplexe. Wanddicken Doppelwände Achsmaß Doppelwände Wanddicken im Bereich der vertikalen Fuge zwischen den Doppelwandplatten Feuerwiderstandsklassen gemäß DIN 4102 Teil 4![]()
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